Das allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Unter diesem Überbegriff werden mehrere Rechtsgebiete zusammengefasst, darunter beispielsweise das Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Werkvertragsrecht etc.
Sofern Rechtsbereiche nicht dem Sonderprivatrecht wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. den speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind, umfasst das allgemeine Zivil- oder Privatrecht insbesondere Forderungsangelegenheiten, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Werkverträge, Gewährleistungsrecht, Darlehensverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Eigentumsrecht und Vertragsrecht.
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