Das Kaufrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer beim Abschluss eines Kaufvertrages betreffen.
Insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte stellen eine der zentralen Problemstellungen dar. Sie regeln, was passiert, wenn der Verkäufer nicht die vereinbarte Leistung erbringt, sondern der Kaufgegenstand einen Mangel aufweist. Des Weiteren ist der Verbraucherschutz ein großes Thema des Kaufrechts, welches besondere Regelungen für den Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer beinhaltet.
Unter „allgemeinem Vertragsrecht“ werden alle gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, welche sich mit Verträgen und Vertragstypen sowie den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen.
Leitsatz des allgemeinen Vertragsrechts ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass jeder vereinbaren kann, was er möchte und mit wem er möchte. Da es viele unterschiedliche Bereiche gibt, in denen man Verträge abschließen kann, gibt der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen für die häufigsten Vertragstypen vor. Hierzu zählen unter anderem Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag.
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