Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilgebiet des Immobilienrechts, wobei der Begriff Immobilienrecht lediglich der Oberbegriff für alle Rechtsbereiche ist, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Das Mietrecht regelt dabei die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, das Wohnungseigentumsrecht als eigenständige Form des Eigentums befasst sich mit den rechtlichen Besonderheiten rund um das Wohnungseigentum, mithin den Rechtsverhältnissen zwischen Wohnungseigentümer, Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten.
Zu den zentralen Themen gehören sowohl bei der Vermietung von Geschäftsräumen als auch bei der Wohnungsraummiete die Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter und damit einhergehend die Überprüfung der vereinbarten Regelungen im Mietvertrag. Im Wohnungseigentumsrecht stehen die Probleme und Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümer, Hausverwaltung und der Eigentümergemeinschaft im Vordergrund, die oftmals mit der Teilungserklärung beginnen und von Fragen zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bis hin zu Problemen bei der Eigentürversammlung reichen.
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