Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Werkvertragsrecht, Baurecht & Architektenrecht in Würzburg

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Worum geht es beim Werkvertragsrecht?

Das Werkvertragsrecht als Oberbegriff umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber / Besteller und Auftragnehmer / Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen.

Häufige Themen

  • Erstellung und Überprüfung von Werkverträgen 
  • Abnahme der Werkleistungen 
  • Gewährleistungsansprüche
  • Vergütungsstreitigkeiten 

Zentrale Themen des Werkvertragsrechts

Im Werkvertrag vereinbaren Auftraggeber/Besteller und Werkunternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt es ist die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges zu erreichen. Gegenstand typischer Werkverträge sind die Herstellung und Errichtung von Bauwerken, Bauarbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Verträge und Architekten- oder Ingenieurleistungen, Erstellung von Gutachten.

Worum geht es beim Bau- und Architektenrecht?

Das Bau- und Architektenrecht als Teil des Immobilienrechts umfasst generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks befassten Beteiligten.

Häufige Themen

  • Abnahme Bauwerk / Bauleistung
  • Gewährleistung
  • Abwehr / Durchsetzung Mängelrechte des Bauherrn
  • „Pfusch am Bau“
  • Nachbesserung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme
  • Bauhandwerkersicherung
  • Abwehr / Durchsetzung Werklohn, Vergütungsansprüche des Bauunternehmers
  • Gestaltung / Überprüfung Werkverträge nach BGB oder VOB/B
  • Prüfung / Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Bauzeitverzögerung
  • Vergütungsanspruch des Architekten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Gestaltung / Überprüfung Architektenvertrag
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Kündigung Bauvertrag

Zentrale Themen des Bau- und Architektenrechts

Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer, insbesondere auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und Architekten, Planern sowie Sonderfachleuten wie zum Beispiel Statiker oder Haustechnikingenieur. Im Regelfall geht es um Vergütungs- / und Honorarfragen, Bau- und/oder Planungsmängel sowie Haftungsfragen.

Ansprechpartnerin

 

Patricia Fuchs

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

0931 304997 421

patricia.fuchs@bf-p.de

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