Bereits seit dem Altertum ist die Arbeit Gegenstand rechtlicher Regelungen, um insbesondere das Verhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften zu regeln.
Grundsätzlich können zwei große Bereiche unterschieden werden: das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Ersteres befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, letzteres zwischen Gewerkschaften und Betriebsrat auf der einen Seite sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechte.de
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