Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, sowie Belange der Vormundschaft, Pflegschaft und das Betreuungsrecht.
Insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kind sind große Themenkomplexe, die umfassend geregelt sind. Beispielsweise werden im Eherecht Rechte und Pflichten der Ehegatten geregelt, die mit der Eheschließung einhergehen. Eheverträge, Aufhebung oder Scheidung einer Ehe und die rechtlichen Folgen wie Unterhaltszahlungen oder Ausgleichsansprüche sind ebenfalls Themen des Familienrechts. Zwischen Eltern und Kind sind Themen wie Abstammung des Kindes (Mutterschaft, Vaterschaft), Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen etc. geregelt.
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