Rechtsanwälte für Werkvertrags-
recht in Würzburg
Worum geht es beim Wervertragsrecht?
Das Werkvertragsrecht als Oberbegriff umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber / Besteller und Auftragnehmer / Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen.
Zentrale Themen beim Werkvertragsrecht
Im Werkvertrag vereinbaren Auftraggeber / Besteller und Werkunternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt es ist die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges zu erreichen. Gegenstand typischer Werkverträge sind Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Bauarbeiten, Herstellung und Errichtung von Bauwerken, Sondermaschinen oder Anlagen, Architektenleistungen, Beförderungsleistungen, Erstellung eines Gutachtens, künstlerische Leistungen sowie handwerkliche Tätigkeiten.
Häufige Streitpunkte
- Abnahme Werkleistung
- Gewährleistung
- Abwehr / Durchsetzung Mängelrechte des Auftraggebers
- Nachbesserung, Nacherfüllung
- Abwehr / Durchsetzung Werklohn, Vergütungsansprüche des Handwerkers
- Prüfung / Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere rechtsanwälte an Ihrer Seite
Unsere Loyalität gilt unserem Mandanten – gleich ob Besteller oder Werkunternehmer. Im ersten Fall sorgen wir dafür, dass Sie die vereinbarte Leistung erhalten, im letzteren dass Sie die im Werkvertrag vereinbarte Entlohnung erhalten.
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Bau- und Architekten-
recht
Worum geht es beim Bau- und Architektenrecht?
Das Bau- und Architektenrecht als Teil des Immobilienrechts umfasst generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks befassten Beteiligten.
Zentrale Themen des Bau- und Architektenrechts
Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer, insbesondere auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und Architekten, Planern sowie Sonderfachleuten wie zum Beispiel Statiker oder Haustechnikingenieur. Im Regelfall geht es um Vergütungs- / und Honorarfragen, Bau- und/oder Planungsmängel sowie Haftungsfragen.
Häufige Streitpunkte
- Abnahme Bauwerk / Bauleistung
- Gewährleistung
- Abwehr / Durchsetzung Mängelrechte des Bauherrn
- „Pfusch am Bau“
- Nachbesserung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme
- Bauhandwerkersicherung
- Abwehr / Durchsetzung Werklohn, Vergütungsansprüche des Bauunternehmers
- Gestaltung / Überprüfung Werkverträge nach BGB oder VOB/B
- Prüfung / Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Bauzeitverzögerung
- Vergütungsanspruch des Architekten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Gestaltung / Überprüfung Architektenvertrag
- Selbständiges Beweisverfahren
- Kündigung Bauvertrag
Spezialisierte rechtsanwälte an Ihrer Seite
Auftraggeber, Auftragnehmer, Privater Bauherr, Bauträger, Bauunternehmer oder Architekt – wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und stehen hinter Ihnen. Gemeinsam gegen den Rest der Welt.
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Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei
Patricia Fuchs
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Partnerin & Rechtsanwältin in der Kanzlei BFP
TelEFON: 0931.304997-421
E-Mail: patricia.fuchs@bf-p.de
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