Montag 12.06.2017

Nachlassplanung: Schenken statt erben!

Es bringt viele Vorteile frühzeitig über die Vermögensübertragung an Kinder und Enkel nachzudenken. Nach deutschem Steuerrecht sind für Erbschaften und Schenkungen die gleichen Steuerregeln und –sätze anzuwenden. Somit kann eine saubere Regelung heute die Steuerbelastung stark reduzieren. Stichworte wie Freibeträge, Nießbrauch oder lebenslanges Wohnrecht können hier zur Gestaltung genutzt werden.

Für die Freibeträge gilt: Für Ehegatten oder Kinder genügen die Freibeträge meist für eine steuerfreie Schenkung. Jedes Elternteil darf seinem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Die Großeltern dürfen ihrem Enkelkind alle zehn Jahre 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sogar Vermögen von bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Geschwister und Freunde gibt es einen Freibetrag von 20.000 Euro. Eine Besonderheit gibt es allerdings für die Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern. Die Übertragung einer Immobilie an den Gatten ist immer steuerfrei – in unbegrenzter Höhe.

Neben der Nachlassplanung sollten auch Themen wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und ein Testament geregelt werden. Hier sollten sie in guten Zeiten für Ihre Familie eine saubere Lösung finden.

Wir beraten Sie gerne umfänglich, um Ihre Zukunft sauber zu gestalten!

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