Steuererklärungsfristen werden erst ab 2018 verlängert!
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist - wie in den letzten Jahren - der 31. Mai. Falls ein Steuerberater die Erklärungen erstellt, gewährt das Finanzamt eine Fristverlängerung bis 31. Dezember. Sie sollten sich somit entscheiden, ob Sie Ihre Steuererklärung kurzfristig erstellen oder einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren.
Ab 2018 gelten neue Fristen für alle Steuererklärungen: Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden - die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019. Die Frist für Steuerberater ist auf Ende Februar der Folgejahres verlängert worden.
Mit der Verlängerung der Abgabefrist um zwei Monate, wird jedoch auch die Regelung der Verspätungszuschläge verschärft: Die Verspätungszuschläge drohen schneller! Ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, entscheidet nach wie vor der Mitarbeiter vom Finanzamt. Bei der erstmaligen Verspätung zeigt das Finanzamt oft Herz und drückt ein Auge zu. Die Höhe ist im Gesetz aber genau geregelt: Für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der Steuernachzahlung, mindestens jedoch 25 EUR je Monat. Sie zahlen also auch bei einer Erstattung.
Am einfachsten ist es natürlich, die Steuererklärung pünktlich einzureichen! Vereinbaren Sie gerne einen Termin.