Montag 26.02.2018

Parship- Abzocke statt Herzklopfen?

Die Online-Partnervermittlung Parship wirbt mit dem Werbeslogan „Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship“. Und, wenn nicht? Die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei der Partnerbörse kann mit einer Frist von 2 Wochen widerrufen werden. Doch welche Kosten kommen im Falle des Widerrufes auf den Nutzer zu?

Gemäß § 357 Abs. 8 BGB schuldet der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Doch wie berechnet sich dieser Wertersatz? Mit dieser Frage durften sich die Hamburger Gerichte und der BGH in den vergangenen Monaten beschäftigen. Parship ermittelt die Höhe des Wertersatzes derzeit nicht danach, wie lange das Portal genutzt wurde, sondern nach der Anzahl der bereits genutzten Kontakte im Verhältnis zu der von Parship eingeräumten Kontaktgarantie. In vielen Fällen beläuft  sich der Wertersatz durch diese Berechnungsmethode auf bis zu 75 Prozent des Produktpreises für die gesamte Vertragslaufzeit. Gegen diese Praxis ging die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Klage vor.Der BGH hat letztendlich entschieden, dass eine Berechnung ausschließlich nach vermittelten Kontakten wohl nicht die korrekte Methode sei. Er gab jedoch auch der Verbraucherzentrale nicht dahingehend Recht, dass eine Berechnung  nach Nutzungsdauer die einzig mögliche Methode ist. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Verbraucherzentrale lehnte der BGH mit Beschluss vom 30.11.2017 ab Der Beschluss wurde am 23.01.2018 veröffentlicht.

 Aktuelle Informationen

Wir verwenden Cookies, Datenweitergabe an Dritte möglich

Diese Website verwendet verschiedene Cookies. Zum einen essenzielle Cookies, welche die Funktionalität dieser Seite gewährleisten. Zum anderen diverse Cookies, um unser Onlineangebot für Sie zu verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder Ihre individuelle Auswahl erstellen.

Ihre Einstellungen sind jederzeit widerrufbar.

Alle akzeptieren
Alle ablehnen
Einstellungen speichern
Impressum Datenschutzerklärung