Montag 23.09.2019

Neue Mietpreisbremse in Bayern

Seit dem 7. August 2019 gilt die neue, nachgebesserte  Mietpreisbremse in 162 bayerischen Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Wird in diesen Städten und Gemeinden ein Mietvertrag über Wohnraum neu abgeschlossen, darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich die jeweilige ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 Prozent übersteigen. 

Weiter regelt die Mietpreisbremse in den betroffenen Städten und Gemeinden dass bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen der Mieter 10 Jahre vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs und wirtschaftlicher Verwertung geschützt ist. Darüber hinaus darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Die neue Mietpreisbremse wird wie die nichtige Vorgängerversion am 31.07.2020 wieder außer Kraft treten, es sei denn der Bund verlängert die Laufzeiten der Mietpreisbremse allgemein und Bayern  erlässt dann eine neue Verordnung.

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