Montag 18.06.2018

Mit Kassennachschau und Umsatzsteuersonderprüfung erhöht das Finanzamt ihre Kontrollen

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen führten 2017 zu Mehrergebnissen von 1,53 Mrd. EUR:

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Für 2017 wurden folgende statistische Werte vom BMF veröffentlicht:

  • Im vergangenen Jahr wurden 83.167 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt.
  • 1.848 Umsatzsteuer-Sonderprüfer kamen 2017 im Schnitt zum Einsatz.
  • Im Durchschnitt führte jeder Prüfer 45 Sonderprüfungen durch und erzielete ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 0,83 Mio. Euro.

Die Kassennachschau ist seit 2018 ein neues Instrument des Finanzamts:

Ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung dürfen die Beamten dann eine Kassen-Nachschau vornehmen. Sobald Ihre Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind (wesentliche einzelne Mängel oder viele unwesentliche Mängel), gilt das als Ordnungswidrigkeit! Wenn Ihre Nachweise kein plausibles Gesamtbild mehr vermitteln, kommt es zu der gefährlichen Hinzuschätzung (§ 162 AO).

Informieren Sie sich bei uns und gehen Sie auf Nummer sicher!

(Quelle: BMF, Meldung v. 25.5.2018)

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