Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter für Unternehmer auf 800,00 EUR erhöht
Am 27.4.2017 hat der Bundestag in einem Gesetzespaket die Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800,00 EUR angehoben. Nach Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz in Kraft treten.
Tipp: Investitionen zwischen 410,00 EUR und 800,00 EUR erst in 2018
Die Anhebung soll für solche Investitionen gelten, die nach dem 31.12.2017 getätigt werden. Unternehmer, die Investitionen im Wert zwischen 410,00 EUR und 800,00 EUR zum Jahresende machen wollen, sollten darüber nachdenken erst im Januar 2018 zuzuschlagen. Der Kaufpreis wird dann bis zu 800,00 EUR komplett als Abschreibung auf den Gewinn angerechnet und spart bares Geld. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können ab 2018 diese im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgezogen werden. Sie müssen also nicht über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Wertgrenze lag viele Jahre bei 410,00 EUR.
Planen Sie sorgfältig
Durch diese Änderung können Sie durch eine Verschiebung des Kaufs in das nächste Jahr mehrere Hundert Euro Steuern in 2018 sparen.