Sonntag 08.03.2020

Das Wohnungsübergabeprotokoll

Ein Übergabeprotokoll wird entweder vor dem Einzug oder bei Auszug eines Mieters von den Mietparteien, sprich vom Vermieter und dem Mieter erstellt. Das Protokoll dient dazu, den Zustand der Wohnung bei der Übergabe festzuhalten.

Des Weiteren werden oftmals auch Zählerstände für die Nebenkostenabrechnung oder Anzahl der übergebenen Schlüssel mitaufgenommen. Sinn und Zweck des Übergabeprotokolls ist es eigentlich, Streit zwischen den Parteien zu vermeiden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Pflicht zur Erstellung eines Übergabeprotokolls gesetzlich nicht vorgesehen ist und daher auch von keiner Mietpartei gefordert werden kann, ein solches zu erstellen und / oder zu unterschreiben. Im Falle von Streitigkeiten bereits bei der Anfertigung des Protokolls kann es daher sinnvoll sein, wenn jede Partei ihr eigenes Protokoll erstellt und von einem Zeugen unterschreiben lässt. Die Erstellung eines Übergabeprotokolls jedenfalls ist unbedingt zu empfehlen und zwar sowohl bei Ein-, als auch bei Auszug. Im Falle von Streitigkeiten kann ein Übergabeprotokoll zum einen als Beweismittel oder als Argumentationshilfe dienen, wenn eine Mietpartei die andere für Schäden in der Wohnung verantwortlich machen will. Haben Sie Fragen zum Mietrecht, wir beraten Sie gerne!

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